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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 11.563 mal aufgerufen
 Zulassen und Versichern
Michael P. Offline

Admin


Beiträge: 2.846

28.08.2017 17:48
Zulassung ohne Brief 2017 Zitat · Antworten

Hallo, ich möchte wissen ob sich die letzte Zeit über etwas bei der Zulassung geändert hat? Wenn ich zum Beispiel am Freitag mein Fahrzeug zulassen möchte geht das ohne Brief mit Kaufvertrag? Oder muss ich Wochen auf eine Freigabe warten?

Gruß, Michael.

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Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.234

28.08.2017 18:55
#2 RE: Zulassung ohne Brief 2017 Zitat · Antworten

Hallo Michael,


solch eine Frage würde ich ausschließlich und direkt an die Zulassungstelle schicken, bei der Du das Kfz zulassen möchtest. Hier kommt -sorry- nur "trübes Fischen" und nichts verbindliches bei raus. Denn sicherlich hat auch hier -wie bei der Vergabe eines großen oder kleinen Kennzeichens bei einem Krad- die jeweilige Zulassungsstelle ihre eigenen lokalen Spielregeln im Rahmen der diesbzgl. Anforderungen.....


Gruß Klaus

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ventilo Offline

Auto-Profi


Beiträge: 636

29.08.2017 10:54
#3 RE: Zulassung ohne Brief 2017 Zitat · Antworten

Du brauchst ein Datenblatt vom TÜV (bzw. DEKRA), das üblichweise bei der Abnahme erstellt wird, sowie einen Eigentums-Nachweis (Kaufvertrag).
Zusätzlich mußt Du beim Straßenverkehrsamt eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Briefs ablegen.
Wenn im Kaufvertrag steht, daß das Fahrzeug ohne Papiere erworben wurde, muß der Vorbesitzer diese Erklärung abgeben. Das kann natürlich spaßig werden...
Aufgeboten werden die Fahrzeuge nicht mehr, da Fahrgestellnummern gestohlener Fahrzeuge mittlerweile on-line automatisch bei der Zulassung abgefragt werden.

Michael P. Offline

Admin


Beiträge: 2.846

01.09.2017 12:04
#4 RE: Zulassung ohne Brief 2017 Zitat · Antworten

Ventilo und Klaus, Danke!

Ich habe gestern mit der Zulassungsstelle telefoniert. Etwa zwei Wochen Wartezeit wegen Aufbieten. Habe ich mir schon gedacht nachdem ich google bemüht hatte. Obwohl es ja seit einiger zeit ohne laufen soll. Ich habe den Wagen von den Zweitbesitzern, Kaufvertrag von 1999, alte Rechnungen vom Vorbesitzer aus den 1960er, 1970er Jahren auf deren namen ausgestellt. Trotzdem besteht die Behörde auf Aufbieten. Grrrr.

Heute früh bin ich zum TÜV. Nach dreihundert Metern ist das Haltegummi vom Auspuff gerissen. Also zu Fuß zurück und etwas Draht geholt. Weiter zum TÜV, eine junge (nette) Urlaubs-Vertretung da: " Ich bin nicht berechtigt..." Grrrrrrrrr. Also wieder ab in die Garage. Hat aber richtig Spaß gemacht zu Fahren. Nächste Woche neuer Versuch...

Gruß, Michael.

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Michael P. Offline

Admin


Beiträge: 2.846

08.09.2017 13:23
#5 RE: Zulassung ohne Brief 2017 Zitat · Antworten

Juhu, er ist mit Abnahme und zugelassen. Es ging völlig unproblematisch. Hin zur Zulassungsstelle, "Haben Sie einen Kaufvertrag? Ach, schon so lange?!" Und fertig...

Gruß, Michael.

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