Hallo Oldtimerfreunde, ich habe mal eine Frage zu folgender Problematik: Ich habe über die 07- er Nummer mehrere PKW angemeldet, dazu auch noch einen Wohnwagen Weferlinger LC 9/200. Jedes Fahrzeug hat seinen "Besonderen Fahrzeugschein". Nun meine Frage: kann ich den Wohnwagen an einen meiner PKW hängen und wo sind die Kennzeichen anzubringen. Ich hörte mal, daß jeweils vorn (am PKW) und hinten (am Hänger) ein Kennzeichen angebracht werden könnte, dann zählt diese Kombination als eine Einheit. Gibt es dazu irgend eine Regelung? Meine Zulassungsstelle (Land Brandenburg) kann mir nicht 100%-ig sagen, wie es sein soll,man ist eher der Meinung, daß jedes Fahrzeug eigenständig ist und man nur ein Fahrzeug mit der 07-er Nummer bewegen darf. Ich bin gespannt auf eure Meinungen. Gruß Jo.
Deine bisherigen Ermittlungen lassen erahnen, das es mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu den §§-Texten gibt. Somit ist wohl entscheidend wie der Umgang mit den Vorschriften in Deinem geplanten Straßen-Nutzungs-Bereich ist. Ich ginge mit der Frage und eigenen Musterbildern zur Nutzungsplanung der einzusetzenden Fahrzeuge bzw der amtlichen Kennzeichen zur nächstgelegenen Fahrschule. So hast Du nach der Zulassungsstelle eine II. Meinung. Abschließend empfehle ich noch einen Besuch bei einer größeren Polizeidiensstelle mit hoher Personaldichte (auch im angeschlossenen Verwaltungsbereich), also keine Vorstadt-Wache. Dort erfährst Du, welche Vorgaben gegenwärtig umzusetzen sind, um dem Gesetzestext genüge zu tun.
Mit (Empfehlungs-)Grüßen und allen guten Wünschen fürs Wochenende eingemeldet von FrankWo.
hallo frank, danke für die schnelle antwort. die sachen mit der fahrschule finde ich ganz gut, aber die mit der polizei will ich erst einmal ruhen lassen, denn ich will ja keine schlafenden hunde wecken. gruß jo.
da steht bissel was,so etwa in der mitte,ist zwar schon etwas älter der beitrag aber interessant. - http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=4556 - ich hatte mir auch schon mal gedanken darüber gemacht. gruß wolfgang
Moin, es gibt die Möglichkeit, sich ein 3. (gleichlautendes) 07er-Kennzeichen prägen zu lassen. Somit wäre das Problem gelöst. Das Vorhandensein des 3. Kennzeichens wird behördlicherseits im Fahrzeugschein vermerkt.
Ich besitze auch ein 3. quadratisches Kennzeichen fürs Motorrad, da die länglichen 07er-Kennzeichen am Zweirad nicht verwendbar sind. Diese Lösung wurde zusammen mit der Zulassungsstelle gefunden.
Moin, also bei uns hier in Niedersachsen ist es kein Problem. Wenn das Gespann eine historische Einheit darstellt, dürfen Zugfahrzeug und Anhänger mit EINER 07er bewegt werden, wenn jedes Fahrzeug für sich die 07er-Bedingungen erfüllt. Also ein fünfziger Jahre PKW mit Faltwohnwagen ist okay, auch ein Vorkriegsbenz mit Holz-Leichenanhänger geht. Die beiden Zugfahrzeuge dürften nur nicht vertauscht werden, wegen der "historischen Einheit".
Wir fahren einen Borgward B4500A mit nem Kögel Luftkipper mit einem Kennzeichen.
Im übrigen stellte sich meine Zulassungsstelle mit der Anzahl der Schilder nicht so kleinlich an: Ich haben 8 Schilder in verschiedenen Formaten und Ich würde auch noch mehr bekommen.
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