Auf die Autofahrer kommt ab Donnerstag, dem 1. April 2011, eine weitere Verschärfung des Feinstaubgesetzes in den deutschen Feinstaubzonen (gelbe, rot und grüne Zone) zu. Wie führende Mediziner der Uni Sylt herausgefunden haben, erleiden Kraftfahrer, die sich in den innerdeutschen Feinstaubzonen bewegen, elf Mal häufiger ein durch den Feinstaub erzeugtes Reiz-niesen. Dieses kann sich nach Ansicht der Mediziner sogar zu einer chronischen Erkrankung entwickeln. Unfallforscher vermuten einen Anteil an den von Reizniesen verursachten Auffahrunfällen in Höhe von etwa 15%.
Aus diesem Grunde wird für alle deutschen Autofahrer das Mitführen einer Nasenspülkanne ab dem 1. April 2011 zur Pflicht. Das trifft ebenfalls auf die Fahrzeugführer eines Oldtimerfahrzeuges (ab 30 Jahre) zu! Diese Nasenspülkanne muss aus einem nicht zerbrechlichen Material bestehen! Bei ersten Anzeichen einer Reizung der Nase ist der Autofahrer verpflichtet die nächste geeignete Möglichkeit des gefahrlosen Anhaltens zu nutzen, um seine Nase von dem die Schleimhaut reizenden Feinstaub zu befreien.
Die deutschen Krankenkassen bieten die NSK (Nasenspülkanne) für einen Euro das Stück ab kommenden Mittwoch zum Kauf an. Wir haben uns vorab ein Exemplar besorgt. Die NSK ist sehr handlich und passt in jedes Handschuhfach. Im Begleitheft zur NSK sind viele nützliche Tipps genannt. Wie zum Beispiel die Spüllösung zubereitet wird, wie richtig gespült wird, und wie die NSK richtig gereinigt wird.
Wie die SEK (Sylter Ersatzkasse) weiter mitteilt, hat die SEK folgende Ursache feststellen können:
„Die natürliche Reinigungsfunktion der Nase ist überlastet. Das liegt vor allem an der zunehmenden Luftverschmutzung durch Staub, Ruß und andere Schwebstoffe.“
Die daraus resultierende Folge beschreibt die SEK wie folgt: „Leichtes Spiel für Bakterien, Pollen und Viren!“
Daher bietet die SEK ab sofort ihre NSK unter folgendem Motto an: „2x täglich Zähne putzen lautet ein gesundes Motto, ein zweites sollte so bald wie möglich lauten: 2x täglich die Nase spülen.“
Wie das Kraftfahrtbundesamt mitteilt, werden nach einer Übergangsfrist von drei Monaten bei Kontrollen oder Unfällen Strafen wie folgt ausgesprochen: bei einer Kontrolle 40.- Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, bei einem Unfall vier Punkte und der vorgeschriebene Besuch einer Informationsveranstaltung mit Praxisteil.
Hallo Thomas, wäre aus meiner Sicht eine gute Sache mit der Autobahnmaut. Wenn im Gegenzug die KFZ Steuer abgeschafft wird. Dann Zahlen alle die durch " D " fahren. Wir müssen ja auch Überall Bezahlen. Das andere Problem ist halt, dass dann vielleicht sehr viele auf die Landstrassen ausweichen und diese dann Verstopfen. Auch eine Möglichkeit wäre eine Steuermarke für alle Strassen, dann wäre das Ausweichen auf die Landstrassen nicht so groß ! Aber ...... !!!! MfG Franz
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