das ist natürlich quatsch was man Dir da erzählt hat.
Funktioniert nur bei mehrspurigen Fahrzeugen, die unter 100cm breit sind. Da wir in den Papieren dann Motorrad eingetragen (und damit hast du dann Helmpflicht). Ist heute im Straßenverkehr oft zu sehen, sind diese neumodischen Quads, die vorn ein Kennzeichen haben sind als Pkw zugelassen, die vorne keines haben (und einen Scheinwerfer mittig) sind als Motorrad zugelassen.
Es gibt einzelne Tüv-Gutachter (also Tüv, Dekra, Küs, Güs und wie die Organisationen alle heißen) die tragen Dir die unglaublichsten Sachen ein. Aber nur weil etwas in den Papieren eingetragen ist, heiß es nicht, dass es auch rechtlichen Bestand hat!!!!
Alles was Du am Auto haben musst und ab wann es nachgerüstet werden muss, findest du in der StVZO und in deren Richtlinien.
Also wir haben an unserem Ihle Dixi die Winker so umgebaut das sie blinken wenn er ausklappt. desweiteren Haben wir die Bosch oder Hella "Froschaugen" bei uns am Heck was sehr stimmig aussieht und auch zum blinken umgebaut. Auch wenn sie nun rot leuchten bzw blinken. Kein Problem bei der DEKRA gewesen.
Klaus, Christian: Danke. Dann werde ich mich mal auf die Suche nach "Froschaugen" oder ähnlichem machen, und einen 6 V Warnblinkschalter mit Blinkgeber.
Hat jemand Ahnung warum beim Ausgang C beim BOSCH 6V Blinkrelais nur einmal beim betätigen des Blinkerschalters ein Signal (die Lampe leuchtet nur einaml auf) kommt? Habe ihn zusammen mit einem Warnblinkschalter von Hella 6V verbaut.
sehr sehr viel information für eine diagnose , es kann zum beispiel sein, anschluß c ist die controlle der blinklampen - deine gesammtleistung der blinkerlampen vo und hi entspricht nicht der leistung des blinkgebers - oder auf deutsch - es brennen nicht alle birnen (in der dem blinkgeber entsprechenden leistung) gruß W.
Hallo zusammen, die StVZO sagt zu diesem Thema sinngemäß folgendes aus:
Winker dürfen auch heute noch verbaut und genutzt werden wenn die als Pendelwinker Dauerlicht haben oder als stehenbeleibende Winker blinken. Da Winker von vorne und hinten zu sehen sind, braucht man keine Blinker nachrüsten! Den Ausführungsbestimmungen der StVZO zur Folge gilt das auch für eine Warnblinkanlage - diese darf also auch über die Winker laufen.
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