Zumindest täte ich diese IG 'mal ansprechen wollen, um die die Grundidee ausschließen zu können. Für Wagen der privaten Straßenverkehrs-Nutzung glaube ich an keine zielführende Einsatznutzung solcher Rechtsbelehrung unabhängig vom tatsächlichen Haftungsausschluß für 'sogenannte' Mißbrauchsnutzung.
Das ist glaube ich richtig. Ich finde dieses Schild einfach super. Es wurde mal bei ebay angeboten. Leider finde ich nichts mehr dazu. Und dachte ggf weiß hier jemand was darüber.
Guten Abend , ja , ein rätselhaftes Schild . Ich habe das auch einmal in einer alten Autowerkstatt gefunden . Aufgrund der geringen Größe des Schildes ( 4 x 10 cm ) halte ich die Verwendung in Bus und Straßenbahn für unwahrscheinlich . Gute Nacht Thomas
Natürlich läßt die Fantasie zum Einsatz dieser Schilder, jenseits der rechtlichen Verbindlichkeit, viel Freiraum:
01. ÖPNV, wie erwähnt 02. Werkverkehr, Mitnahme von Passanten auf Fahrzeugen, welche vorrangig dem Material-Transport zugedacht sind 03. ländl. Verkehrsraum: Mitnahme mittels FAG, priv. Kraftdroschken, genossenschaftl. LKW, Bahn-Triebwagen
Die Nutzung des VFV-Automobil-Forums ist nach der Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse kostenfrei.
Die eingegebenen Daten werden beim Betreiber des Forums (www.xobor.de) gespeichert und vom Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) nicht für Werbung
oder ähnliche Zwecke verwendet.