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17.03.2017 06:39
Fahrverbot für hist. Lastkraftwagen Zitat · Antworten

Berlin, 15. März 2017. In seiner Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat
die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen.
Dazu erklärt der CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises
Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, Carsten Müller:

"Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich
eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer
historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und
Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt.
Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu
Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot
unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese
nicht entgeltlich erfolgen.

Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer
unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren
Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an
Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es
wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit
und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen
präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage
bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist
dies eine wichtige Weichenstellung."

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