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Das Automobil-Forum des Veteranen-Fahrzeug-Verbandes (VFV)


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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 3.032 mal aufgerufen
 Zulassen und Versichern
Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.239

26.11.2008 17:39
Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten

Hallo zusammen,

ein Thema, welches immer mal wieder Fragen aufwirft und bei einer Verkehrskontrolle Geld sparen kann.

Im § 21a StVO heißt es: "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. ..."

Vorgeschrieben sind Sicherheitsgurte bei Pkw's erst seit dem 01.April 1970. Das bedeutet in der Praxis, dass die ab diesen Tage erstmals in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge vorne Sicherheitsgurte eingebaut haben müssen.

Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.März 1970 brauchen folglich keine Sicherheitsgurte vorn. Hier sind sie nicht vorgeschrieben und eine Nachrüstpflicht besteht auch bei Vorhandensein einer Gurtaufnahmeeinrichtung nicht

In der (Fahr-)Praxis heißt dies, dass ich mich während der Fahrt auch nur in Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 01.April 1970 angurten muss. Ein Verstoß gegen § 21a StVO wird mit 30.00 Euro Verwarnungsgeld geahndet.

Ist die Erstzulassung davor, kann ich mich, falls ein Gurt vorhanden ist, (freiwillig) angurten. Ein Nichtanlegen des möglicherweise vorhanden Sicherheitsgurtes kostet kein Verwarnungsgeld, da er zwar praktisch vorhanden, aber nicht vorgeschrieben ist.

Kommt es jedoch zu einem Verkehrsunfall und ein Sicherheitsgurt, der zwar vorhanden aber nicht vorgeschrieben war, wurde nicht angelegt, so kann die zur Zahlung verpflichtete Versicherung ihre Leistungen gegenüber dem Geschädigten einschränken, wenn die Verletzung bei angelegtem Gurt geringer ausgefallen wäre.

Grüße Klaus

PS: zu meiner Sicherheit sind die o.g. Angaben - wie die Lottozahlen auch - ohne Gewähr.

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Mode und Accessoires für Gestern

Michael P. Offline

Admin


Beiträge: 2.853

26.11.2008 17:44
#2 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
Welch ein Glück für uns, dass unsere Schmuckstücke aus der Zeit weit weit vor 1970 stammen. Und die haben auch noch viieel Blech als Knautschzone. Starkes Blech. Schönes Blech.

Gruß, Michael.

fährt lieber als rumzustehen
http://www.oldtimerferien.de

nitram Offline

Mitglied


Beiträge: 311

26.11.2008 22:29
#3 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten

"Ist die Erstzulassung davor, kann ich mich, falls ein Gurt vorhanden ist, (freiwillig) angurten. Ein Nichtanlegen des möglicherweise vorhanden Sicherheitsgurtes kostet kein Verwarnungsgeld, da er zwar praktisch vorhanden, aber nicht vorgeschrieben ist."
Ich kenne das so, das wenn Gurte vorhanden sind, egal ob die Erstzulassung vor 01.April 1970 erfolgte diese auch anzulegen sind.

Bei Fahrzeugen "Made in DDR" gilt der Stichtag 01.April 1970 übrigends nicht, sondern das Datum an dem die Gurte in die Serie übernommen wurde! Das wurde damals im Einigungsvertrag so festgelegt.

Wo wir grad beim Thema Gurte sind. Wie ist denn das mit Kindern in den Fahrzeugen ohne Gurte? Im Barkas sitzt Junior immer vorn denn da habe ich Gurte, hinten nicht. Bei einem Kind geht es ja noch aber was mache ich bei 2 Kindern? Ich könnte hinten 2-Punkt Gurte nachrüsten aber gibt es noch Kindersitze für 2-Punkt Gurte?

gruß martin

Dannoso Offline

Mitglied


Beiträge: 79

27.11.2008 09:56
#4 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
Hallo,

das ist ein heikles Thema. Kinder müssen im KFZ immer angegurtet sein, egal ob das Auto Gurte hat oder eben bis 1970 keine Gurte hat. Hört sich blöd an ist aber so. Babys und Kleinkinder bis 30kg (oder so ähnlich, bitte nagelt mich nicht auf die Zahl) in der Schale bzw. dem Kindersitz. Danach mit Sitzerhöhung. Bei modernen Autos mit eingeschaltetem Airbag nur hinten.

Einziger kleiner "Ausweg" ist die Benutzung von Kindersitzen mit den integrierten Gurten. Diese Sitze können mit Autospanngurten am Sitz, Lehne oder Boden Bombenfest verzurrt werden. Das Kind sitztz ja dann angegurtet im Kindersitz. Diese Lösung wurde bei einigen Sichtungen der Grünen (oder jetzt Blauen) akzeptiert. Geht natürlich nur solange wie das Kind reinpasst.

Schöne Grüsse

PS: Beispiel VK 1929, siehe unten die Spanngurte befestigt durch die Bodenbretter unten am Rahmen.
Angefügte Bilder:
K-Sitz.JPG  
Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.239

27.11.2008 10:07
#5 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
Hallo Martin,

hast Du die entspechenden Daten zu den -ich sach mal jetzt- "DDR-Fahrzeugregelung"? Das wird sicherlich bei den jeweiligen Pkw-Modellen anders geregelt sein und die Serieneinführung muss ja dann auch nach dem 01.April 1970 gelegen haben.
Wo genau steht das im Einigungsvertrag???

Zum Thema Kindersitze gilt ja, dass derzeit in der Zulasslungsnummer (auf dem orange-farbenen Fähnchen) hinten 03 oder 04 stehen muss, damit sie verwendet werden dürfen (die davor dürfen sicherlich auch verwendet werden, kosten aber im Falle des "erwischt werdens" eben ein Bußgeld).

Mir fällt als Kindersitz für Beckengurte nur der alte schwarze Styropor-Römersitz mit dem orange-farbenen Bauchkissen ein. Der hat natürlich nicht die derzeit geforderte 3 bzw. 4 im Fähnchen.
Aber aus dem gesunden Menschenverstand heraus sag ich mal, besser so ein Sitz mit geringerer Schutzfunktion, als gar keiner.

Ansonsten zum ganzen Thema "Sicherheitsgurt" -incl. historischer Rückschau- hier mal ein guter Überblick: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsgurt

Gruß Klausi

http://www.RETRONIA.de
Mode und Accessoires für Gestern

Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.239

27.11.2008 10:16
#6 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten

@Dannoso:

Schau mal hier: http://www.verkehrswacht-coburg.de/Kinde..._mitfahrer.html
Kindersitzbenutzung nur in Fahrzeugen, in denen die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Alles andere wäre ja auch Wahnsinn. Kann doch kein Kind plus Kindersitz mittels Spanngurt am Sitz festzurren.

Gruß Klausi

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Dannoso Offline

Mitglied


Beiträge: 79

27.11.2008 11:14
#7 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten

Zitat von Klaus A.
@Dannoso:

Schau mal hier: http://www.verkehrswacht-coburg.de/Kinde..._mitfahrer.html
Kindersitzbenutzung nur in Fahrzeugen, in denen die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Alles andere wäre ja auch Wahnsinn. Kann doch kein Kind plus Kindersitz mittels Spanngurt am Sitz festzurren.

Gruß Klausi


Hallo Klaus,
das hats Du jetzt aber falsch verstanden! Nich das Kind wird mit dem Spanngurt am Kindersitz festgezurrt, sondern der KINDERSITZ! Diese Kindersitze für Kleinkinder haben doch einen eigenen integrierten Sicherheitsgurt und an diesem wird dann das Kiund estgeschnallt. EIn Kind mit Spanngurt am Autofestzurren das wäre denn doch zu hart!

Grüsse

ericstrip Offline

Mitglied


Beiträge: 52

27.11.2008 15:28
#8 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
Ja, das Thema Gurte führt doch immer wieder zu Irritationen...

Abei ein PDF der DEKRA, in dem alle Regelungen erklärt werden. Interessant ist, daß der Trabant extra als Ausnahme bei Gurten hinten genannt wird.

Zum Einigungsvertrag hatte ich auf der Festplatte noch folgende Passage herumfliegen:

Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III)

(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 (!!) erstmals in den Verkehr gebracht werden.


Was die lieben Kleinen angeht, ist die gesetzliche Lage recht diffus.

Neuerungen mit Wirkung zum 16.05.2006
Folgende weitere Änderungen, die wegen der Umsetzung der EG-Änderungsrichtlinie 2003/20/EG zur Gurtanlegepflicht/Kindersicherung erforderlich sind, gelten seit 16. Mai 2006:
...
Bei der Beförderung kleiner Kinder in nicht mit Gurten ausgerüsteten Fahrzeugen dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mehr befördert werden, Kinder über drei Jahren (und einer Größe bis 150 cm) nur auf der Rückbank; diese Vorschrift gilt nicht in Kraftomnibussen.


In Schulbussen (natürlich komplett ohne Gurt) dürfen Kinder unter drei Jahren sogar noch stehen!

Oder, auch leicht verquer:

In meinem Trabant 601S, EZ 1/87, habe ich vorne automatische Dreipunktgurte, hinten jedoch keine, auch keine Befestigungen dafür. Diese nachzurüsten ist auch etwas aufwendiger (TÜV-Gutachten, drohender ABE-Verlust). In dem Kleinen werden meistens nur die Vordersitze benutzt.

Nun kam neulich die folgende Situation: Ich habe meine Tochter (2 Jahre) aus der KiTa abgeholt, natürlich wie immer im vorschriftsmäßigen Kindersitz auf dem Beifahrersitz angeschnallt. Es hat an dem Tag fies geregnet, also habe ich eine befreundete Mutter mit ihrer Tochter (4 Jahre) nach Hause mitgenommen (die beiden wohnen einen guten Kilometer von der KiTa und haben kein Auto), Mutter und Tochter saßen hinten. Von meinen gesetzlichen Kenntnissen her habe ich mir dabei nichts zuschulden kommen lassen (s.o.). Etwas paradox in dem Zusammenhang: Wäre ich an dem Tag aber mit dem Audi A2 gefahren, hätte ich mich strafbar gemacht, da ich dort garantiert auch nur einen Kindersitz drin gehabt hätte.

Daß Kinder unter drei nur angeschnallt befördert werden dürfen, halte ich für eine gute Regelung, die können nunmal noch nicht stillsitzen. Auch ansonsten bin ich grundsätzlich natürlich für das Angurten, wo es möglich ist.

In Klassikern, die keine Gurte und keine Rücksitzbank haben, wird es aber schon schwieriger - dort darf man eigentlich überhaupt keine Kinder mehr mitnehmen, es sei denn, man kann sich vielleicht so behelfen wie Dannoso - wenngleich auch das nicht wasserdicht legal ist!

So würde eine kurze Probefahrt im Goli-Dreirad einer hiesigen Lackiererei für meine Tochter (die das Ding heiß und innig liebt) auch nach ihrem dritten Geburtstag ein Ausflug in eine rechtliche Grauzone bleiben. In einem Viersitzer dürfte ich sie hingegen ungesichert bis sonstwohin fahren (was aber versicherungsrechtlich wiederum eine heikle Angelegenheit werden könnte).

Viele Grüße,
Nils
Dateianlage:
gurte.pdf
Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.239

27.11.2008 16:01
#9 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
@Dannoso:
Dann habe ich es doch richtig verstanden. Lies mal im Link den Punkt "Benutzungspflicht". Da heißt es Kindersitze nur in den Kfz, in denen Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, also erst ab dem 01.04.1970 bzw. Einigungsvertrags-Regelung bei "DDR"-Fahrzeugen.

Deine Praxis-Lösung finde ich übrigens sehr gut, das ist Teil der Verantwortung, die man als Eltern hat. Habe mal schnell ein neues Unterforum bei Tips und Tricks eingerichtet. Arbeite doch mal einen Bericht aus mit ein paar Bilder mehr.

Gruß Klaus

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nitram Offline

Mitglied


Beiträge: 311

27.11.2008 22:33
#10 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten

Hallo,
das mit dem Einigungsvertrag wurde ja schon eingestellt. In der Markt 10/06 war ein Artikel zum Thema Kinder in Oldtimern, vielleicht hat das jemand greifbar, ich habe meine Zeitschriften ausgelagert und nur das Inhaltsverzeichnis auf dem PC und ich komme die nächsten Tage wahrscheinlich nicht in die Nähe der Zeitschriften. Ansonsten bin ich ja auch der Meinung lieber einen Kindersitz mit Spanngurten befestigt als gar keine Sicherung des Kindes. Die Frage ist halt nur die, wie der gelangweilte Vopo das sieht.

gruß martin

Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.239

27.11.2008 22:38
#11 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
Na so wie ich oben geschrieben habe wird er es sehen müssen: Gurt vorne erst ab 01.04.1970, hinten sogar erst ab 01.04.1979 und somit besteht davor keine Verpflichtung zum Angurten, ggf. musst Du ihn auffordern/bitten, noch mal in seinem Buch den Tatbestand zu lesen und mache ihn darauf aufmerksam, dass das Zauberwort im § 21a StVO "vorgeschrieben" und nicht "vorhanden" heißt

Gruß Klaus

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nitram Offline

Mitglied


Beiträge: 311

28.11.2008 21:23
#12 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten

Mir geht es auch mehr um die Kinderbefestigungsfrage. Ich bin heute doch noch zu meinen Zeitschriften gekommen und hab mir das mal durchgelesen. Da steht drin Kinder unter 3 Jahren dürfen nur noch angegurtet mitfahren, Kinder unter 12 Jahren bzw. 1,50m dürfen zwar ohne Gurte mitfahren aber dann nur hinten und nicht mehr vorne. Mein Fazit aus der Sache ist, das bis ich ein 2tes Kind habe der große groß genug ist und dann im Barkas im Prinzip ungesichert hinten sitzen kann. Ich ihn aber im mit Spanngurten befestigten Kindersitz anschnalle und der jüngste Nachwuchs in der Babyschale auf dem Beifahrersitz Platz findet. Und beim BMW werden wir wohl eine ISOfixbefestigung miteinarbeiten, weil Dreipunktgurte passen ja nun garnicht in so ein Auto.

gruß martin

Klaus A. Offline

Co-Admin


Beiträge: 1.239

29.11.2008 10:02
#13 RE: Sicherheitsgurte vorn - Nachrüst- und Benutzungspflicht Zitat · Antworten
Hallo zusammen,

in der Anlage mal eine Werbeanzeige von 1937. Der Kindersitz ist also -wie nicht anders zu erwarten-keine "Erfindung der Neuzeit".
Denke, dass das wesentliche Kaufargument in der Annonce "kann nichts anstellen" ist.

Der Sitz wurde wohl nur über die Rückenlehne gehängt. Der Ansatz ist vielleicht gar nicht so verkehrt. Warum nicht ein zeitgemäßer Nachbau aus Holz. Den dann auch zum Einhängen und unten durch die Rückenlehne mit mit Lederriehmen verzurrt.
Ist zwar nicht nicht die optimale Sicherheits-Lösung (wer die will, sollte m.M.n. auch nicht Oltimer ohne ABS, ESP, 12 Airbags und so fahren), aber zum einen rechtlich zulässig, weil vor dem 01.04.1970 kein Kindersitz pflicht ist und vor allem zerstört solch eine Holz-Kindersitz nicht die Gesamtoptik.

Gibt bestimmt den einen oder andern Tischler, der noch optisch lecker Bretter verzahnen kann.

Gruß Klaus

http://www.RETRONIA.de
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Angefügte Bilder:
Bild 009.jpg  
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