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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 340 mal aufgerufen
 Allgemeines zum Thema
adiozmm Offline

Mitglied

Beiträge: 32

04.08.2022 15:13
Lastendreirad 1932 Bestimmungen TÜV und Zulassung Zitat · Antworten

Hallo Freunde,
Ich habe ein altes DKW Framo Lastendreirad als Pritsche.
Will es dieses Jahr wieder zulassen.
Jetzt wäre mal vorab mein Frage,
Es hat nur einen Scheinwerfer vorne mit Auf und Abblendlicht und hinten links eine Lampe mit Brems und Normal Licht.
Muss ich Blinker oder Lichttechnisch nachrüsten ?
Mfg

ventilo Offline

Auto-Profi


Beiträge: 636

04.08.2022 15:41
#2 RE: Lastendreirad 1932 Bestimmungen TÜV und Zulassung Zitat · Antworten

Ja zwei Leuchten hinten (Licht, Bremse, Blinker), Blinker vo. und Warnblinkanlage
Ein Scheinwerfer vo. reicht vermutlich, evtl. Begrenzungsleuchten vo. außen
Am besten mit dem Prüfer vorab klären

66car Offline

Mitglied

Beiträge: 86

04.08.2022 22:30
#3 RE: Lastendreirad 1932 Bestimmungen TÜV und Zulassung Zitat · Antworten

Bei Vorkriegsfahrzeuge reicht ein Brems-/Rücklicht hinten wenn es original so war.
Warnblinkanlage ist Pflicht, kann aber auch über Winker gesteuert werden.
Ich habe an meinem P4 auch keine Blinker, sondern nur die Winker verbaut. Hat hinten auch nur ein Licht und rechts einen Rückstrahler.
Gruß
Bernd

ventilo Offline

Auto-Profi


Beiträge: 636

05.08.2022 12:08
#4 RE: Lastendreirad 1932 Bestimmungen TÜV und Zulassung Zitat · Antworten

Zitat von 66car im Beitrag #3
Bei Vorkriegsfahrzeuge reicht ein Brems-/Rücklicht hinten wenn es original so war...

Das stimmt m.W. nicht, auch wenn von den Übergangsvorschriften gilt: "vor 01.07.1961 § 53 StVZO Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original".
Dann brauchst Du aber bei einem mehrspurigen Fahrzeug immer noch zwei Schlußleuchten und Rückstrahler.
Blinker hinten dürfen noch rot und das Bremslicht gelb sein.

adiozmm Offline

Mitglied

Beiträge: 32

05.08.2022 19:55
#5 RE: Lastendreirad 1932 Bestimmungen TÜV und Zulassung Zitat · Antworten

Danke euch, ich rüste gleich komplett auf.
Mfg

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