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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 933 mal aufgerufen
 Zulassen und Versichern
Michael P. Offline

Admin


Beiträge: 2.848

09.07.2009 15:41
Winker auch heute bedingt zulässig! Zitat · Antworten

§ 54 StVZO gebaut vor 01.04.1957 Winker mit gelben Blinklicht zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm
§ 54 StVZO gebaut vor 01.04.1957 Gelbe Pendelwinker zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm

Gruß, Michael.

fährt lieber als rumzustehen
http://www.oldtimerferien.de

oldibauer Offline

Mitglied

Beiträge: 94

09.07.2009 17:28
#2 RE: Winker auch heute bedingt zulässig! Zitat · Antworten

Das gleiche hat mir der TÜV Prüfer 1997 bei der Prüfung gesagt.Da man aber,bei normal zugelassenen Fahrzeugen,einen Warnblinker braucht,gibt es an meinem DKW beides.Wer würde heute noch auf Winker achten?
Gruß Hartmut

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